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Praktikanten versichern: Worauf musst du achten?

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
20.12.2024
Praktikanten versichern: Worauf musst du achten?
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Praktikant:innen einzustellen, bietet deinem Unternehmen eine Menge Vorteile. Aber neben dem Arbeitsvertrag und anderen rechtlichen Besonderheiten sind auch die Versicherungen für Praktikant:innen anders als bei deinen Festangestellten.

Wann müssen Praktikant:innen versichert werden und wann nicht?

In diesem Artikel erfährst du, auf was du bei Versicherungen achten musst, wenn du Praktikant:innen in deinem Unternehmen einstellst.

Praktikant:innen für dein Unternehmen

Ein Praktikum bietet nicht nur Vorteile für die Praktikant:innen – wie eine berufliche Orientierung und das Sammeln von Erfahrung. Das Einstellen von Praktikant:innen hat auch Vorteile für dein Unternehmen.

Die wichtigsten Vorteile für dich:

  • Mitarbeitendengewinnung: Schon früh können Kandidat:innen an dein Unternehmen gebunden werden.
  • Unterstützung der anderen Mitarbeitenden: Praktikant:innen können flexibel eingesetzt werden und selbst Projekte übernehmen.
  • Employer Branding: Nachwuchsförderung bietet eine gute Möglichkeit, ein gutes Image aufzubauen und dein Unternehmen für die jüngere Zielgruppe attraktiv zu machen.

Die rechtlichen Bedingungen für die Beschäftigung von Praktikant:innen unterscheiden sich allerdings in einigen Punkten von denen eines festangestellten Mitarbeitenden.

Vor der Vertragsunterschrift stellen sich folgende Fragen:

  • Brauchst du überhaupt einen schriftlichen Vertrag?
  • Wie wird die Vergütung bei einem Praktikum geregelt?
  • Was für einen Urlaubsanspruch hat ein Praktikant?
Weißt du, wie ein Praktikumsvertrag aussieht und welche Informationen er enthalten soll?

Und was passiert nach dem Praktikum?

Na, wenn alles gut läuft, beschäftigst du deine Praktikant:innen danach weiter als Werkstudierende oder in Festanstellung.

Doch davor fehlt natürlich noch die Praktikumsbescheinigung. Lade dir jetzt die Vorlage für die Praktikumsbescheinigung herunter und reduziere deinen Aufwand:

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Art des Praktikums

Es gibt viele Möglichkeiten, wie und wann ein Praktikum absolviert werden kann. Je nachdem ob das Praktikum verpflichtend ist oder ob es freiwillig angetreten wird, kann das für dich verschiedene Auswirkungen auf die Versicherungen für deine Praktikant:innen haben.

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum muss meistens während des Studiums absolviert werden (Zwischenpraktikum). Aber auch in der Schule oder als Vorleistung zu einem Studium sind Praktika hin und wieder vorgeschrieben.

Im Fall des studienbegleitenden Praktikums bleiben die Praktikant:innen während der Arbeit im Unternehmen in der Hochschule immatrikuliert.

Was heißt das für dich?

Hast du Studierende für ein Pflichtpraktikum eingestellt, musst du grundsätzlich keine Versicherungsbeiträge zahlen, da sie über die Hochschule versichert sind.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich die verschiedenen Versicherungen im Einzelnen nochmal anzusehen. Je nach der Höhe der Vergütung kann sich das nämlich ändern.

Freiwilliges Praktikum

Während des Studiums machen Studierende aber nicht nur Pflichtpraktika.

Viele Studierende bewerben sich für ein freiwilliges Praktikum, um sich in der Vertiefungsphase zu orientieren, schonmal in den Berufsalltag reinzuschnuppern oder die Zeit sinnvoll auszunutzen, in der keine Klausuren geschrieben werden.

Nach dem Studium kann ein Praktikum beim Übergang ins Berufsleben helfen. Außerdem kann die Zeit der Bewerbungsphase überbrückt werden.

Im Idealfall kann das Praktikum auch den Weg in ein Unternehmen öffnen und es ergibt sich daraus später eine Festanstellung.

Auch Schüler:innen nutzen Praktika, um während der Schulzeit oder nach dem Abschluss Erfahrungen zu sammeln und sich zu orientieren.

Was heißt das für dich?

Bei einem freiwilligen Praktikum bist du der Hauptarbeitgeber. Deswegen hast du auch die Pflicht, Versicherungsbeiträge zu entrichten.

Wie auch bei einem Pflichtpraktikum kann sich je nach Praktikum unterscheiden, welche Beiträge gezahlt werden müssen. Informiere dich deswegen über die verschiedenen Versicherungen im Einzelfall.

Praktikant:innen versichern: Wichtige Versicherungen

Es gibt ein paar Versicherungen, die du dir ganz genau anschauen solltest. Die wichtigsten Versicherungen haben wir dir hier gesammelt:

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings sind in der Regel Pflichtpraktika in der Sozialversicherung versicherungsfrei.

Das heißt: Du musst als Arbeitgeber bei Pflichtpraktika keine Beiträge zahlen.

Freiwillige Praktika sind dagegen sozialversicherungspflichtig. Unterschieden wird dabei, ob deine Praktikant:innen Schüler:innen oder Studierende sind und wie hoch die Vergütung des freiwilligen Praktikums ist.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Die wichtigsten Zweige der Sozialversicherung:</strong></p><ul><li>gesetzliche Krankenversicherung</li><li>Unfallversicherung</li><li>Rentenversicherung</li><li>Pflegeversicherung</li><li>Arbeitslosenversicherung</li></ul></div>

Grundsätzlich gilt: Studierende können bis sie 25 Jahre alt sind bei der Familienversicherung mitversichert werden. Danach müssen sie sich selbst um eine Versicherung kümmern und die Beiträge zahlen.

Unfallversicherung

Generell gilt: Alle Mitarbeitenden und auch alle Praktikant:innen in deinem Unternehmen müssen unfallversichert sein.

Dabei ist es egal, ob die Praktikant:innen eine Entlohnung bekommen und ob sie ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum machen. Der Unterschied liegt darin, wer die Versicherung zahlt.

Grundsätzlich gilt: Es besteht Versicherungsschutz über das Praktikumsunternehmen.

Beim Pflichtpraktikum ist es möglich, dass die Schule, Hochschule oder Uni die Versicherungsbeiträge zahlt. Die Beträge bei einem freiwilligen Praktikum muss dagegen der Betrieb zahlen – also dein Unternehmen.

Haftpflichtversicherung

Für's Pflichtpraktikum gilt: Der Praktikant oder die Praktikantin ist normalerweise mit der Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers versichert – also der Schule oder der Uni.

Bei dem freiwilligen Praktikum sollte sich der Praktikant oder die Praktikantin  selbst versichern, wenn er oder sie nicht mit den Eltern mitversichert ist.

Pflicht ist eine Haftpflichtversicherung allerdings nicht.

<div class="blog_primary-box"><p><stong>Tipp:</strong> Erkundige dich bei deiner zuständigen Krankenkasse, falls du Fragen hast oder dir bestimmte Regelungen unklar sind. Dort kann dir genaue Auskunft gegeben werden, wie in jedem Einzelfall vorzugehen ist.</p></div>

Praktikant:innen versichern: Übersicht nach Praktikumsart

Da sich die Versicherungen und Pflichten der Arbeitgeber je nach Praktikumsart unterscheiden, haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt, wann Praktikant:innen je nach Praktikumsart wie versichert werden müssen:

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Das Pflichtpraktikum zählt für die Sozialversicherung nicht als Beschäftigungsverhältnis, sonder eher als eine Ausbildung.

Daher besteht keine Versicherungspflicht in der Pflege- und Krankenversicherung oder in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber musst du keine Beiträge abführen.

Die Dauer des Praktikums (kann auch länger als drei Monate sein) und ob du das Praktikum vergütest – beziehungsweise die Höhe des Entgelts – spielen dabei keine Rolle.

Bis 25 Jahre bleibt der Praktikant oder die Praktikantin über die Familienversicherung, die reguläre Studentenversicherung oder private Krankenversicherung mitversichert. Der Praktikant zahlt die Beiträge dabei selbst.

Das musst du beachten:

  • Lass dir die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums nachweisen.
  • Halte die vorgegebene Praktikumszeit gemäß der Studienordnung ein. Ein Tag länger und es kann passieren, dass das Praktikum rückwirkend als freiwilliges Praktikum eingestuft wird. Dann musst du die Sozialversicherung nachzahlen.
  • Stelle sicher, dass die Studierenden das Praktikum als Pflichtpraktikum anerkennen lassen.

Freiwilliges Zwischenpraktikum

Ein freiwilliges Praktikum wird nicht als Teil einer Berufsausbildung ausgeübt. Die Praktikant:innen können allerdings wie Studierende betrachtet werden. Das Praktikum zählt in dem Fall wie ein Nebenjob während des Studiums.

Formal besteht hier kein Unterschied zu einem regulären Angestellten mit den entsprechenden Regelungen für den Mindestlohn und die Sozialversicherung. Du führst dann Sozialversicherungsbeiträge für die Praktikant:innen ab.

Für eine Praktikumsdauer unter drei Monaten gilt: Es entfällt die Mindestlohnpflicht und somit auch anteilig weniger Sozialversicherung.

Ohne eine Bezahlung für das Praktikum fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Mit einem Entgelt bis zu 538 € im Monat zählt das Praktikum wie ein Minijob. Dabei werden Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung gezahlt.

Vor- und Nachpraktika

Ein Praktikum kann als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium in Frage kommen. Es gilt dann als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Die Praktikant:innen sind hierbei jedoch nicht immatrikuliert.

Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Bekommt der Praktikant oder die Praktikantin kein Entgelt, musst du als Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung tragen die Praktikant:innen in dem Fall alleine.

<span class="blog_marked"><strong>Übrigens:</strong> Für Praktikant:innen gibt es keine Gleitzonenregelung. Der Arbeitgeber hat neben seinen Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.</span>

Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium

Ein solches Praktikum zählt nicht als Berufsausbildung, es besteht deshalb grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Sobald ein Ausbildungsabschluss vorliegt, gilt ein Praktikum als ein reguläres befristetes Anstellungsverhältnis.

Zum Beispiel kommen hier die Regelungen zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen oder kurzfristigen Beschäftigungen in Betracht.

Ohne Entlohnung für das Praktikum fallen auch hier keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Schülerpraktikum

Wenn Schüler während der Schulferien ein Praktikum ausüben, ist dieses versicherungs- und beitragsfrei – und zwar unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.

Diese Regelung gilt für eine Zeit von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres.

Es besteht bei einem Schülerpraktikum keine Versicherungspflicht zur Pflege- und Krankenversicherung oder der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Worauf musst du beim Einstellen von Praktikant:innen noch achten?

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