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Praktikumsvertrag: Muster als PDF und Word downloaden

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
01
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08
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2023
Praktikumsvertrag: Muster als PDF und Word downloaden
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Praktikumsvertrag: Muster als PDF und Word downloaden

Praktikanten sind eine Bereicherung für jedes Unternehmen – sie sind flexibel einsetzbar, können eigenständig arbeiten und lassen sich früh als Nachwuchstalente ans Unternehmen binden. Damit alles reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass der Arbeitsvertrag stimmt. Was du beim Praktikumsvertrag beachten musst, erfährst du hier.

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Wer ist Praktikant?

Was ein Praktikant so genau ist, wird in keinem Gesetz exakt definiert. Daher ist es auch nicht immer eindeutig, welche Gesetze greifen und welche nicht.

Laut § 26 BBiG ist auf Personen, die berufliche Erfahrung sammeln wollen, ohne sich in einer Berufsausbildung zu befinden, das Berufsbildungsgesetz in modifizierter Form anwendbar.

Urlaub, Arbeitszeit, Gehalt, Anmeldung – bei Praktikanten gibt es viel zu beachten. In unserem Guide erfährst du alles, was du wissen musst, wenn du Praktikanten einstellen willst.

Das Mindestlohngesetz fasst die Definition eines Praktikanten etwas enger (§ 22 MiLoG):

Praktikanten sind demnach,

  • wer sich für eine begrenzte Dauer
  • zum Erwerb praktischer Fähigkeiten
  • einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht,
  • ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des BBiG oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.

Dabei werden auf rechtlicher Ebene vier Gruppen von Praktikanten unterschieden:

  • studien- und ausbildungsbegleitende Praktika, sogenannte echte Praktikanten
  • freiwillige studien- und berufsbegleitende Praktika, sogenannte unechte Praktikanten
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung
  • Werkstudenten (wobei Werkstudenten nochmal anders behandelt werden)

Da in den meisten Fällen Studenten als Praktikanten beschäftigt werden, ist vor allem die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika wichtig.

Brauchst du überhaupt einen schriftlichen Vertrag?

Greift das Mindestlohngesetz, muss der Praktikumsvertrag schriftlich festgehalten werden. Und der Mindestlohn wird fällig, wenn es sich um freiwillige Praktika handelt, die länger als drei Monate dauern.

Seit dem 01. Januar 2015 müssen spätestens vor Aufnahme des Praktikums folgende Angaben in den Vertrag aufgenommen werden (NachwG § 2 Abs. 1a):

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele
  • Beginn und Dauer des Praktikum
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit/Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • eine kurze Beschreibung der Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten
  • Arbeitsort oder Arbeitsorte und ggf. Hinweis auf die Möglichkeit, den Arbeitsort frei zu wählen
  • Dauer des Urlaubs sowie vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten
  • Informationen zum Kündigungsverfahren, Kündigungsfristen sowie ein Hinweis auf die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind

Bei allen anderen Praktika ist ein schriftlicher Vertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber es ist immer empfehlenswert die Rahmenbedingungen in einem Praktikumsvertrag festzuhalten. Dieser ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wesentliche Grundlage.

Überlegst du dir, einen Praktikanten nach dem Praktikum als Werkstudenten zu beschäftigen, kommst du spätestens dann nicht mehr um einen Vertrag herum. Der Werkstudentenvertrag ist verpflichtender Bestandteil dieser Beschäftigungsform.

Genauso sieht es natürlich aus, wenn es um ein typisches Arbeitsverhältnis und damit um einen Standardarbeitsvertrag geht.

Praktikumsvertrag: Muster zum Downloaden

Der Praktikumsvertrag (oder auch Praktikantenvertrag) beschreibt ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis, das dem Ausbildungszweck von beispielsweise Studenten dient.

Muster Praktikumsvertrag

So kann die erste Seite eines Praktikumsvertrages aussehen.

Erhalte jetzt das komplette Muster als PDF zum Ausdrucken und als anpassbare Word-Datei. Fülle dazu folgendes Formular aus und wir senden dir beide Dateien direkt an deine E-Mail-Adresse.

Rechtlicher Hinweis: Der Arbeitsvertrag ist auch bei Praktikanten ein wichtiges Thema und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Der Mustervertrag und die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Informationsquelle. Da es oft auf den Einzelfall ankommt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit geben.

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Unterschiede zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika

Die Unterscheidung zwischen freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika ist wichtig, da damit für dich als Arbeitgeber je nachdem unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Das wirkt sich unter anderem auf Dauer, Gehalt und Urlaub aus. Auch die Versicherungen für Praktikanten können sich dadurch ändern.

Pflichtpraktika sind oft fester Bestandteil der Berufsausbildung, daher steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. In einigen Studiengängen wird beispielsweise erwartet, dass als Voraussetzung für das Studium oder während des Studiums ein Praktikum absolviert wird. Diese sind meist mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden.

Freiwillige Praktika werden meistens während des Studiums, beispielsweise in den Semesterferien, absolviert. Auch nach dem Studium werden gerne Praktika gemacht, um sich beruflich zu orientieren oder die Zeit zum Masterstudium zu überbrücken. Dabei geht es vor allem darum, praktische Berufserfahrung zu sammeln.

In unserer Gegenüberstellung findest du die wichtigsten Unterschiede, die du beachten solltest, wenn du den Praktikumsvertrag erstellst.

<table class="blog_table" style="text-align:center; margin-top: 3em;"><thead><tr><th></th><th style="text-align: center;">Pflichtpraktikum</th><th style="text-align: center;">Freiwilliges Praktikum</th></tr></thead><tbody><tr><td style="text-align:left;">Hauptgrund</td><td>Vorgeschrieben durch Studienordnung</td><td>freiwillig Berufserfahrung sammeln</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Relevante Gesetze</td><td>Berufsbildungsgesetz, ggf. Studienordnung</td><td>§ 26 BBiG und Arbeitnehmergesetze</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Anspruch auf Mindestlohn</td><td>Nein</td><td>Ja, wenn länger als 3 Monate</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Urlaubsanspruch</td><td>Nein</td><td>mind. 2 Tage pro Monat</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Lohnfortzahlung bei Krankheit</td><td>Nein</td><td>6 Wochen</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Dauer der Probezeit</td><td>1 Woche bis 4 Monate</td><td>1 Woche bis 4 Monate</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Kündigungsfrist in der Probezeit</td><td>fristlos möglich</td><td>fristlos möglich</td></tr><tr><td style="text-align:left;">Kündigungsfrist nach der Probezeit</td><td>2 Wochen (nur vom Praktikant)</td><td>2 Wochen (nur vom Praktikant)</td></tr></tbody></table>

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