HR-Blog

Werkstudenten finden – 5 Tipps für eine erfolgreiche Suche

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
20.12.2024
Werkstudenten finden – 5 Tipps für eine erfolgreiche Suche
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Lea Pietsch
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Du hast noch keine Werkstudierende im Team? Dann wird es Zeit.

Wieso?

Weil Werkstudierende sehr beliebte Arbeitskräfte sind: Sie bringen frisches Fachwissen mit und sind motiviert, Neues zu lernen. Und im Idealfall kannst du direkt Nachwuchskräfte für dich gewinnen.

Damit du auch für dein Unternehmen die perfekten Werkstudent:innen findest, haben wir ein paar Tipps für dich.

Darauf musst du bei Werkstudent:innen achten

Viele Studierende wollen neben ihrem Studium arbeiten, um sich etwas dazuzuverdienen und Praxiserfahrung zu sammeln.

Als Werkstudent:innen übernehmen sie dabei selbständig Aufgaben und kümmern sich um Projekte. Damit leisten sie oft genauso einen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens wie reguläre Mitarbeitende.

Naja, nicht ganz. Der größte Teil der Zeit und Arbeitskraft sollte stets für das Studium reserviert sein.

Und als Arbeitgeber musst du deinen Werkstudierenden ein ungestörtes Studium ermöglichen.

Der Student darf (gesetzlich) maximal 20 Stunden wöchentlich im Unternehmen arbeiten und in der Prüfungsphase musst du ihm ermöglichen, sich hinreichend auf die Klausuren vorzubereiten und gegebenenfalls weniger zu arbeiten.

Wichtig ist auch, auf den Unterschied zwischen Werkstudent:in und Minijob zu achten. Denn für beide gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Während Minijobber:innen monatlich maximal 538 € verdienen dürfen, gibt es für den Werkstudierende keine Verdienstgrenze. Hier sind lediglich die wöchentlichen Arbeitsstunden auf maximal 20 begrenzt.

Diese Stundenobergrenze darf nur in der vorlesungsfreien Zeit überschritten werden – hier können die Werkstudierenden als vollwertige Mitarbeitende 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Auch in Bezug auf die zu leistenden Abgaben gibt es große Unterschiede.

Bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden musst du als Arbeitgeber Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies fällt bei Werkstudent:innen fast komplett weg, weswegen diese Beschäftigungsform aus Arbeitgebersicht als die günstigste gilt.

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Werkstudent:innen – Vorteile als Arbeitgeber

Wenn du als Arbeitgeber Werkstudierende einstellst, profitierst du aber nicht nur von einer zusätzlichen Arbeitskraft. Du profitierst auch von weiteren Vorteilen:

Sozialversicherungsfreiheit

Die Sozialversicherungsfreiheit wird auch als das Privileg von Werkstudent:innen bezeichnet.

Denn Studierende, die nebenbei arbeiten, kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss dieses Privilegs.

Das heißt, dass sie trotz ihres Einkommens beitragsfrei in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind und vergünstigte Tarife bei der Krankenkasse bekommen.

Werkstudierende tragen die Kosten für die Krankenversicherung übrigens ganz alleine – du musst nichts dazuzahlen. Es fallen lediglich Rentenversicherungsbeiträge an, die von beiden Seiten getätigt werden müssen.

Wenn ein Werkstudent oder eine Werkstudentin ein Entgelt innerhalb des sogenannten Übergangsbereich (zwischen 538,01€ und 2.000€ brutto) erhält, werden die Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberanteile an den Beiträgen für die Rentenversicherung gleitend angepasst.

Hier gilt: Je niedriger das Gehalt, desto höher ist der Arbeitgeberanteil und desto weniger werden die Arbeitnehmenden belastet. Die Bundesregierung hat diese Änderung im Zuge der Entlastungspakete beschlossen, mit denen die Folgen der Energiekrise abgefedert werden soll.

Für dich als Arbeitgeber fallen bei Werkstudierenden also kaum Abgaben oder Lohnnebenkosten an.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Werkstudent:innen in erster Linie Student:innen sind (sogenannte „ordentlicher Student:innen”). Das ist der Fall, wenn sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind und außerhalb der Semesterferien nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Werkstudent:innen finden heißt Nachwuchskräfte finden

Wenn du Studierende einstellst, muss es nicht bei einem Werkstudierendenverhältnis bleiben. Nutze die Chance, euch kennenzulernen, und suche gezielt Nachwuchskräfte, die du später übernehmen kannst.

Denn Werkstudent:innen einstellen heißt auch, junge Arbeitskräfte mit deinem Unternehmen vertraut zu machen. Du kannst sie von Anfang an speziell ausbilden und mit deinen Prozessen und Tools vertraut machen, ohne groß investieren zu müssen.

Die Werkstudent:innen selbst haben dabei ebenso Vorteile, denn sie können im angestrebten Berufsfeld praktische Erfahrungen sammeln und sich später nervenaufreibende Bewerbungsprozesse sparen – letzteres gilt übrigens auch umgekehrt.

Da du die Werkstudierenden schon bei dir beschäftigst, kannst du sie direkt nach dem Studium übernehmen – ohne kostspieliges Bewerbungsverfahren und Einarbeitungszeit.

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Werkstudent:innen finden? Auf diesen Kanälen bist du erfolgreich

Wenn du Werkstudent:innen finden willst, musst du dort suchen, wo sich Studierende aufhalten.

Das heißt nicht, dass du dich jetzt auf den Campus der nächsten Uni begeben musst (kannst du aber, wenn du alte Studienzeiten aufleben lassen willst).

Stattdessen solltest du auf bewährte genauso wie auf neuere Methoden zurückgreifen:

Stellenbörse der Hochschule

Die meisten Hochschulen haben ein eigenes Stellenportal, oft in Kombination mit einem Newsletter. Unserer Erfahrung nach funktionieren klassische Jobbörsen wie StepStone, Monster und Indeed zwar auch, aber nicht so gut, da sie nicht besonders studentennah sind.

Mach also dort auf sich aufmerksam, wo Studierende auch suchen.

Denk aber daran: Während Studierende für ein Praktikum auch mal umziehen, wollen sie für einen dauerhaften Nebenjob – aus offensichtlichen Gründen – doch lieber in der Nähe von Campus und Wohnung bleiben.

Wenn du also nicht gerade einen Job im Homeoffice zu vergeben hast, konzentrier dich lieber auf die umliegenden Hochschulen.

Social Media Recruiting

Auf Facebook und Co gibt es für alles Gruppen: Studiengang Informatik Uni Bonn vom WS 2023/24? Oder lieber RWTH Aachen – Wirtschaftsingenieurwesen WS 24/25? Alles kein Problem.

Schau dich einfach mal um. Bestimmt findest du regionale Gruppen, in denen du gezielt nach Studierenden aus dem jeweiligen Fachbereich und sogar Jahrgang suchen kannst.

Das Ganze hat noch einen weiteren Vorteil: Verknüpfst du dein Firmenprofil, kannst du dich direkt noch als attraktiven Arbeitgeber zeigen – besser als mit einem gewöhnlichen Stellenangebot.

Einziges Manko: Einige dieser Gruppen sind nicht öffentlich – eben ganz exklusiv. Falls du bereits Werkstudent:innen beschäftigst, kannst du sie fragen, ob sie das übernehmen.

Active Sourcing

Wenn du Zeit und Muße hast, kannst du dich auch mal auf Xing, LinkedIn und Co umschauen und dir genau die Studierenden herauspicken, die deine Ansprüche erfüllen.

Allerdings sind es eher frische Absolvent:innen oder Student:innen, die kurz vor dem Abschluss stehen, die sich auf den Karriereportalen rumtreiben. Die Auswahl ist daher möglicherweise eingeschränkt, ein Blick lohnt sich aber trotzdem.

Karrieremessen

Der Klassiker direkt vor Ort. Viele Hochschulen veranstalten Karrieremessen, manchmal sogar mehrere Tage lang. Es geht hierbei zwar eher um den Berufseinstieg, aber genauso lassen sich auch Praktikant:innen und Werkstudent:innen finden.

Im persönlichen Gespräch hast du zudem gleich die Chance, die potentiellen Werkstudent:innen in lockerer Atmosphäre kennenzulernen.

Falls es überhaupt noch nötig sein sollte, wird das offizielle Bewerbungsgespräch vor allem für alle Beteiligten entspannter.

Vitamin B

Eine Möglichkeit, die oft übersehen wird: Hör dich bei deinen Mitarbeitenden um.

Vielleicht hat jemand Kinder, die studieren, oder kennt Student:innen die auf der Suche nach einem Job sind. So findest du oft kompetente Student:innen – denn wer empfiehlt schon jemanden weiter, wenn er oder sie nicht selbst von der Person überzeugt ist?

Wir selbst sind auf Student:innen und Absolvent:innen spezialisiert und haben daher guten Kontakt zu vielen deutschen Hochschulen und Studierendengruppen. Finde mit uns deine nächsten Werkstudent:innen.

Falls du doch lieber selbstständig Werkstudent:innen finden und einstellen möchtest – und dafür ausreichend Ressourcen aufwenden kannst – solltest du unbedingt folgende Aspekte beachten:

Werkstudent:innen einstellen – Voraussetzungen

Wenn du Student:innen beschäftigst, erwarten dich viele Vorteile – aber auch einige gesetzliche Regelungen und Pflichten als Arbeitgeber, die du erfüllen musst.

Auch darfst du nicht vergessen, dass Werkstudierende gewisse Rechte haben, die du gewährleisten musst.

Werkstudentenvertrag

Das Anstellungsverhältnis muss vertraglich festgehalten werden.

Wichtig ist, dass es sich dabei um „ordentliche Student:innen" handelt, sie also an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind.

Um sicherzugehen, solltest du dir daher am besten eine Immatrikulationbescheinigung geben lassen – bevor du die Werkstudent:innen anmeldest und zu Beginn jedes neuen Semesters.

Aber: Eine Immatrikulation allein reicht nicht, um als „ordentliche:r Student:in" zu gelten.

Für die folgenden Studierenden gelten die Sonderregelungen nämlich nicht:

  • Studierende im Urlaubssemester
  • Promotionsstudierende
  • Duale Studierende
  • Fern- und Teilzeitstudierende
  • Studierende, die sich schon in ihrem 25. Fachsemester (oder jenseits davon) befinden
  • Gasthörende

Der Studierendenstatus endet bei Exmatrikulation und/oder Abschluss des Studiums.

Bis zum 01.01.2017 war der letzte Prüfungstag entscheidend, seit dem ist die Zustellung der Ergebnisse ausschlaggebend.

Das heißt, die Werkstudierendenregelung endet am letzten Tag des Monats, in dem der Student oder die Studentin über seine oder ihre Studienergebnisse schriftlich informiert wurde.

Arbeitszeiten

Eine weitere Voraussetzung für ordentliche Student:innen ist, dass diese nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Um dies im Zweifel beweisen zu können, sollten die Arbeitszeiten der Werkstudent:innen stets dokumentieret werden.

Die Tätigkeit sollte außerdem zeitlich möglichst flexibel sein, denn während eines Studiums kann sich die Verfügbarkeit der Student:innen ändern – gerade in der Prüfungszeit oder in den Semesterferien.

Gehalt

Die Untergrenze für das Gehalt ist der Mindestlohn, also laut Gesetz 12,82 € pro Stunde (Stand: Januar 2025). Nach oben hin gibt es keine Grenzen.

Da sie auch verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, verdienen Werkstudierende oft zwischen 15–20 € pro Stunde. Werkstudierende, die im Master sind, verdienen im Schnitt etwas mehr als ihre Kommiliton:innen im Bachelor.

<div class="blog_primary-box"><p>Die meisten Studierenden achten darauf, nicht über den Freibetrag der Einkommensteuer zu kommen. Der liegt 2024 bei 11.784 €, weswegen viele Werkstudierende ca. 15–20 Stunden pro Woche arbeiten.</p></div>

Urlaubsanspruch

Auch Werkstudierende haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Allerdings muss dieser erst aus den jährlich gewährten Urlaubstagen, den geleisteten Wochenstunden und den wöchentlichen Präsenztagen berechnet werden.

Grundlage hierfür bietet die durchschnittliche Arbeitszeit in den letzten 13 Wochen. Die genaue Berechnungsformel dazu lautet:

Anzahl der (gesetzlichen) Urlaubstage x (tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche)

Angenommen der Werkstudent oder die Werkstudentin arbeitet 2 Tage die Woche und bekommt pro Stunde 13 €. Dann stehen ihm oder ihr gesetzlich 8 Tage Urlaub zu (20*(2/5)).

Da er oder sie die letzten 13 Wochen durchschnittlich 15 Stunden pro Woche gearbeitet hat, sind das auf die 8 Tage gerechnet 60 Stunden (8*(15/2)).

Multipliziert mit den 13 € Stundenlohn ergibt das ein Urlaubsentgelt von insgesamt 780 €.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wie bei regulären Mitarbeitenden steht auch Werkstudent:innen im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung zu.

Danach trägt die Krankenkasse die Gehaltszahlungen. Du solltest aber schon vorher vertraglich festlegen, wie im Falle einer (längeren) Krankheit vorgegangen wird.

Kündigungsschutz

Nach Ablauf der Probezeit dürfen Werkstudent:innen nicht ohne besonderen Grund gekündigt werden.

Zwar steht das Studieren hier stets im Vordergrund, dennoch gilt das Beenden des Studiums nicht als Kündigungsgrund – es sei denn es wurde vorher vertraglich so festgelegt.

Du solltest dir daher überlegen, eine solche Klausel in den Vertrag einzubauen.

Elternzeit und Mutterschutz

Wenn du Werkstudierende einstellst und diese innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses ein Kind bekommen, dann stehen auch ihnen Elternzeit und Mutterschutz zu.

Werkstudent:innen finden – Fazit

Wenn du Werkstudent:innen finden möchtest, kannst du die verschiedene Kanäle nutzen.

Der Aufwand lohnt sich – denn wenn du Werkstudent:innen einstellst, heißt das für dein Unternehmen nicht nur eine günstige Arbeitskraft, sondern auch der Gewinn einer gut ausgebildeten Nachwuchskraft, die du nach dem Studium ohne kostspielige Einarbeitungszeit direkt übernehmen kannst.

So sparst du dir gleich mehrfach Zeit, Geld und Nerven – und bindest ganz nebenbei frühzeitig junge Talente an dein Unternehmen.

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