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Studenten einstellen: 5 Beschäftigungsarten (+ Kosten)

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
20.12.2024
Studenten einstellen: 5 Beschäftigungsarten (+ Kosten)
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Lea Pietsch
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Du möchtest Student:innen einstellen? Gute Idee – schließlich kann dir das eine Menge Geld sparen. Aber nur, wenn du ein paar Regeln beachtest.

Wir zeigen dir, worauf du achten musst, welche Beschäftigungsarten es gibt und was am besten zu deinem Unternehmen passt.

Warum Studenten:innen einstellen?

Student:innen einzustellen hat für dich gleich drei große Vorteile:

1. Du hast kaum Lohnnebenkosten

Studentische Arbeitskräfte sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es fallen dann je nach Beschäftigungsart und Einkommen höchstens Rentenversicherungsbeiträge an.

Hierfür ist aber Voraussetzung, dass es sich um „ordentliche Studierende” handelt und dass diese während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

In der vorlesungsfreien Zeit gilt Letzteres nicht – hier können die Student:innen auch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.

2. Du gewinnst motivierte und ausgebildete Mitarbeitende

Die jeweiligen Student:innen möchten bei dir nicht nur Geld verdienen – das können sie schließlich auch als Aushilfe im Supermarkt.

Nein, sie möchten aktiv etwas lernen und Praxiserfahrungen sammeln. Du kannst dir also sicher sein, dass sie nicht nur lustlos in der Ecke hängen, sondern motiviert mitarbeiten.

Noch dazu bringen sie wegen ihres laufenden Studiums frisches Fachwissen mit, das sie einbringen können.

Natürlich fehlt ihnen noch etwas praktische Erfahrung, dennoch können sie wertvolle Denkanstöße liefern und dein Unternehmen mit ihren Ideen bedeutend weiterbringen.

Unterschätze diesen Aspekt nicht und ermutige ihn am besten, sich aktiv einzubringen.

3. Du kannst junge Talente ans Unternehmen binden

Gut ausgebildete und noch dazu talentierte Mitarbeitende zu finden, ist alles andere als einfach. Die Suche nach den Richtigen kann viel Zeit und noch mehr Geld in Anspruch nehmen. Von der Einarbeitungszeit mal ganz zu schweigen.

Es ist viel effizienter, junge Talente noch während des Studiums einzustellen, sie entsprechend auszubilden und nach Ende ihres Studiums direkt zu übernehmen. Du gewinnst dadurch perfekt auf dein Unternehmen zugeschnittene Mitarbeitende, die sofort voll einbringen können – ohne lange Einarbeitungszeit.

Wie kann man Student:innen einstellen?

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Student:innen zu beschäftigen. Je nach Art der Beschäftigung fallen dann mehr oder weniger (oder besser gesagt: wenig oder noch weniger) Kosten für dich an.

Werkstudierende

Die wohl bekannteste und häufigste Beschäftigungsart von Student:innen ist die als Werkstudierende.

Hier sind die Student:innen in Teilzeit beim Unternehmen angestellt und arbeiten (so weit es geht) regulär mit.

Am besten werden sie in einem Bereich eingesetzt, der nah an ihren Studieninhalten ist. So profitierst du als Arbeitgeber am ehesten vom Wissenstransfer und die Studierenden gewinnen in ihrem Fachgebiet an Praxiserfahrung. Eine Win-Win-Situation.

Wenn du Student:innen als Werkstudierende einstellst, musst du ihnen mindestens den Mindestlohn zahlen – üblich ist aber ein bisschen mehr.

Dafür müssen Werkstudierende selbst eine Krankenversicherung abschließen (wenn sie mehr als ca. 538 € pro Monat verdienen) und ihr teilt euch die Kosten für die Rentenversicherung zu gleichen Teilen.

Aber wie und vor allem wo kannst du Werkstudent:innen finden?

Studentische Aushilfen

Hiervon gibt es zwei Formen – die studentische und die wissenschaftliche Hilfskraft.

Von einer studentischen Hilfskraft spricht man, wenn die Studierenden noch keinen Hochschulabschluss besitzen. Danach nennt man sie üblicherweise wissenschaftliche Hilfskraft oder umgangssprachlich HiWi.

Eine studentische Aushilfe führt (wie der Name schon impliziert) Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre beziehungsweise im öffentlichen Dienst aus.

Diese reichen vom Durchführen von Tutorien an Hochschulen bis hin zu Verwaltungsaufgaben und Krankenversorgung – vorausgesetzt diese Tätigkeiten stehen im direkten und sehr engen Bezug zur wissenschaftlichen Arbeit.

Der Arbeitsvertrag einer studentischen Aushilfskraft ist gesetzlich auf maximal 6 Jahre begrenzt und endet in jedem Fall mit der Exmatrikulation (ob gewollt oder ungewollt).

Die übliche Vergütung variiert von Bundesland zu Bundesland und ist grundsätzlich nicht festgeschrieben – dafür aber die Stundenzahl: Diese darf maximal 20 Stunden pro Woche betragen.

Aber Vorsicht: Reine Verwaltungsaufgaben, wie die Pflege von Datenbanken, Sekretariatstätigkeiten oder Bibliotheksaufsicht gelten nicht als wissenschaftliche Dienstleistungen.

Werden den Studierenden (nur) solche Aufgaben übertragen, dann können sie als Gewerkschaftsmitglied die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder fordern. Und das könnte ziemlich teuer werden.

Praktika

Du kannst Studierende natürlich auch als Praktikant:innen einstellen. Dabei ist aber entscheidend, ob es sich um ein freiwilliges oder von der jeweiligen Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt.

Absolvieren Studierende ihr Pflichtpraktikum bei dir im Unternehmen, steht ihnen weder der Mindestlohn zu, noch besteht eine Versicherungspflicht. Und das unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden.

Üblicherweise beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche bei einer angemessenen Aufwandsentschädigung (angepasst an die jeweiligen Lebenshaltungs- und eventuelle Fahrtkosten).

Handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Praktikum, so stehen den Student:innen der Mindestlohn zu und es gelten die gleichen Regeln, wie bei Werkstudent:innen.

Aber was musst du alles beachten, wenn du Praktikant:innen beschäftigen möchtest?

Duales Studium

Diese Beschäftigungsart ist besonders für die Unternehmen interessant, die passgenaue Nachwuchskräfte brauchen oder möchten.

Denn bei einem dualen Studium kooperieren Unternehmen mit Hochschulen und bilden die jeweiligen Studierenden gemeinsam aus – zum einen theoretisch an der Hochschule und zum anderen praktisch im Unternehmen.

Dabei gibt es die folgenden Studienmodelle:

  • Ausbildungsintegrierendes Studium: Hier besuchen die Student:innen in den Theoriephasen Vorlesungen und werden in den Praxisphasen vom Unternehmen ausgebildet. So erwerben sie am Ende gleich zwei Abschlüsse – einen Bachelor und eine staatlich anerkannte Berufsausbildung.
  • Praxisintegrierendes Studium: Hier werden die Praxisphasen nicht für die Ausbildung des Studenten genutzt, sondern werden als Praktika gehandhabt. Hier geht es also nur darum, das Gelernte praktisch anzuwenden – ein zweiter Abschluss wird nicht angestrebt.
  • Berufsintegrierendes Studium: Manche Berufstätige entscheiden sich im späteren leben – neben der Arbeit – doch noch zu studieren. In Absprache mit dem Unternehmen werden dafür die Arbeitsstunden verringert um Vorlesungen besuchen zu können.
  • Berufsbegleitendes Studium: Hier wird gleichzeitig Vollzeit gearbeitet und studiert – ähnlich wie bei einem Fern- oder Abendstudium. Einziger Unterschied: Das Unternehmen weiß Bescheid, stellt die Arbeitnehmer:innen beispielsweise für Prüfungen frei und unterstützt sie finanziell.

Der übliche Wechsel zwischen den Praxis- und Theoriephasen kann dabei auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Blockmodell: Hierbei finden die jeweiligen Theorie- oder Praxisphasen geblockt statt und wechseln sich alle paar Monate ab. Üblich sind Blöcke von 3 Monaten, möglich sind aber auch 6 Monate oder sogar 1 Jahr. Bei einem ausbildungs- oder praxisintegrierenden Studium wird häufig dieses Modell angewendet.
  • Wochenmodell: Hier wechseln sich die einzelnen Phasen tageweise ab. Die Woche ist dabei aufgeteilt in einige Tage Theorie und einige Tage Praxis. Beispielsweise arbeiten die Student:innen von Montag bis Mittwoch im Unternehmen und besuchen dann den Rest der Woche die Hochschule.

Stellst du Student:innen dual ein, so hast du den Vorteil, dass du ihn oder sie – anders als gewöhnliche Werkstudierende – monatelang in Vollzeit einsetzen kannst. Das ist gerade in sehr stressigen Phasen eine große Erleichterung.

Außerdem bist du durch die enge Kooperation mit der Hochschule genauestens über die Studieninhalte und den Wissensstand der Student:innen informiert und kannst dieses frische Wissen zielgenau im Unternehmen einsetzen.

Durch die Praxisphasen bei dir im Unternehmen gewinnen die Student:innen außerdem wertvolle Praxiserfahrung, die dir ein normaler Studienabgänger nicht bieten kann.

Auch kannst du sie genau auf eine bestimmte Stelle ausbilden und nach dem Studium sofort übernehmen – das spart dir die aufwendige Suche nach Mitarbeitenden sowie die lange Einarbeitungsphase.

Da du die Student:innen schon einige Jahre kennst, sind böse Überraschungen fast ausgeschlossen.

Um dich abzusichern, kannst du übrigens auch schon vorab eine „Übernahmeklausel” in den Vertrag aufnehmen. Diese kann die Student:innen beispielsweise dazu verpflichten, nach ihrem Studium 2 Jahre bei deinem Unternehmen zu bleiben.

Allerdings musst du die Student:innen auch in den Theoriephasen weiter vergüten und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren übernehmen.

Freiberufliche Studierende

Du kannst auch freiberufliche Studierende einstellen beziehungsweise engagieren. Das macht meist nur dann Sinn, wenn du die Arbeitskraft saisonweise oder einmalig brauchst.

Dein Vorteil dabei ist, wie bei allen Selbstständigen, dass die Studierenden nicht bei dir angestellt und daher selbst für die Versicherungen verantwortlich sind.

Für dich fallen also nur die reinen Kosten für die Vergütung an – wobei du, anders als bei normalen Angestellten, nicht verpflichtet bist, den Mindestlohn zu zahlen. Was natürlich nicht heißt, dass die Studierenden diesen nicht verlangen werden – schließlich müssen auch sie irgendwie über die Runden kommen.

Die wöchentliche Stundenzahl ist auch nicht vorgegeben, allerdings verlieren die Studierenden ihre steuerlichen und versicherungstechnischen Privilegien, wenn sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Daher kannst du davon ausgehen, dass sie sich an diese Richtlinie halten werden.

Generell hast du als Arbeitgeber aber völlige Freiheit, was die Arbeitszeiten angeht (natürlich nur innerhalb des Arbeitsschutzgesetzes).

Allerdings hast du bei freiberuflichen Studierenden weniger Kontrolle über deren Arbeit und es besteht eher ein Geschäfts- als Arbeitsverhältnis zwischen euch.

Auch darfst du nicht nicht außer Acht lassen, dass sich die freiberuflichen Studierenden – wie der Name schon sagt – noch im Studium befinden.

Das heißt, sie haben nur begrenzt Zeit und ihnen fehlt höchstwahrscheinlich noch etwas (Praxis-)Erfahrung.

Deine Erwartungen an sie sollten also nicht die gleichen sein, wie an gewöhnliche Freelancer:innen. Dafür sind studentische Selbstständige meist auch günstiger als berufserfahrene.

Student:innen einstellen: Welche Regeln gibt es nochmal?

So schön dieses Werkstudierendenprivileg auch klingt, es bringt, wie du siehst, unzählige Regeln mit sich.

Abhängig von der Art, Dauer und Vergütung der Beschäftigung gelten verschiedene Versicherungspflichten. Und als ob das noch nicht genug ist, gibt es auch jeweils unterschiedliche Vorschriften, wenn es um den Mindestlohn geht.

Damit du trotzdem den Überblick behältst und abwägen kannst, was am besten zu dir passt, haben wir dir hier eine kleine Tabelle mit den wichtigsten Regeln zusammengestellt:

Studenten einstellen: Tabelle zu Versicherungspflichten für Arbeitgeber

Diese Beschäftigungsarten bringen dir die meisten Vorteile

Am günstigsten ist es in jedem Fall, wenn du dich jeweils an die gesetzlichen Grenzen hältst – so kannst du mit der Einstellung von Studierenden viel Geld sparen. Egal in welcher Beschäftigungsform.

Suchst du allerdings explizit Nachwuchstalente, die du langfristig ans Unternehmen binden kannst, solltest du am besten auf Werkstudent:innen zurückgreifen.

Bleiben die Werkstudierenden innerhalb der gesetzlichen Grenzen des Werkstudierendenprivilegs (ordentliche Student:innen und max. 20 Stunden pro Woche innerhalb der Vorlesungszeit), so hast du so gut wie keine Lohnnebenkosten – dafür aber fast vollwertigen Mitarbeitende.

Wenn du Studierende eher kurzfristig einstellen möchtest, dann bietet sich ein Praktikum an – idealerweise ein Pflichtpraktikum, da so weder der Mindestlohn noch Sozialabgaben anfallen.

Praktika eignet sich übrigens auch gut zur Suche nach Mitarbeitenden. Passen die Studierenden zu deinem Unternehmen und scheinen  talentiert zu sein, dann kannst du sie als Werkstudierende übernehmen oder für eine spätere Festanstellung vormerken.

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