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Studenten einstellen: 5 Beschäftigungsarten (+ Kosten)

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
16.4.2024
Studenten einstellen: 5 Beschäftigungsarten (+ Kosten)
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Studenten einstellen: 5 Beschäftigungsarten (+ Kosten)

Du möchtest Studenten einstellen?

Gute Idee – schließlich kann dir das eine Menge Geld sparen. Aber nur, wenn du ein paar Regeln beachtest.

Wir zeigen dir, worauf du achten musst, welche Beschäftigungsarten es gibt und was am besten zu deinem Unternehmen passt.

Warum Studenten einstellen?

Einen Studenten einzustellen hat für dich gleich drei große Vorteile:

1. Du hast kaum Lohnnebenkosten

Studentische Arbeitskräfte sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es fallen dann je nach Beschäftigungsart und Einkommen höchstens Rentenversicherungsbeiträge an. Diese belaufen sich für den Arbeitgeber aktuell auf 9,3 Prozent.

Hierfür ist aber Voraussetzung, dass es sich um einen „ordentlichen Studenten” handelt und dass dieser während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. In der vorlesungsfreien Zeit gilt Letzteres nicht – hier kann der Student auch bis zu 40 Stunden pro Woche mitarbeiten.

2. Du gewinnst motivierte und gut ausgebildete Mitarbeitende.

Der jeweilige Student möchte bei dir nicht nur Geld verdienen – das könnte er schließlich auch als Aushilfe im Supermarkt. Nein, er möchte aktiv etwas lernen und Praxiserfahrungen sammeln. Du kannst dir also sicher sein, dass er nicht nur lustlos in der Ecke hängt, sondern motiviert mitarbeitet.

Noch dazu bringt er wegen seines laufenden Studiums frisches Fachwissen mit, das er einbringen kann. Natürlich fehlt ihm noch etwas praktische Erfahrung, dennoch kann er wertvolle Denkanstöße liefern und dein Unternehmen mit seinen Ideen bedeutend weiterbringen. Unterschätze diesen Aspekt nicht und ermutige ihn am besten, sich aktiv einzubringen.

3. Du kannst junge Talente gleich ans Unternehmen binden.

Gut ausgebildete und noch dazu talentierte Mitarbeitende zu finden, ist alles andere als einfach. Die Suche nach den Richtigen kann viel Zeit und noch mehr Geld in Anspruch nehmen. Von der Einarbeitungszeit mal ganz zu schweigen.

Es ist viel effizienter junge Talente noch während des Studiums einzustellen, sie entsprechend auszubilden und nach Ende ihres Studiums direkt zu übernehmen. Du gewinnst dadurch einen perfekt auf dein Unternehmen zugeschnittene Mitarbeitende, die sofort voll mitarbeiten können.

Wie kann man Studenten einstellen?

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Studenten zu beschäftigen. Je nach Art der Beschäftigung fallen dann mehr oder weniger – oder besser gesagt: wenig oder noch weniger – Kosten für dich an.

Werkstudent

Die wohl bekannteste und häufigste Beschäftigungsart von Studenten ist die als Werkstudent. Hier ist der Student in Teilzeit beim Unternehmen angestellt und arbeitet (so weit es geht) regulär mit. Am besten wird er in einem Bereich eingesetzt, der nah an seinen Studieninhalten ist. So profitierst du als Arbeitgeber am ehesten vom Wissenstransfer und der Student gewinnt in seinem Fachgebiet an Praxiserfahrung. Eine Win-Win-Situation also.

Wenn du einen Studenten so einstellst, musst du ihm mindestens den Mindestlohn zahlen – üblich ist aber ein bisschen mehr. Dafür muss dieser sich selbst krankenversichern (wenn er mehr als ca. 538 € pro Monat verdient) und ihr teilt euch die Kosten für die Rentenversicherung zu gleichen Teilen. Diese belaufen sich für den Arbeitgeber auf 9,3 Prozent.

Aber wie genau kannst du Werkstudenten finden? Und wo?

Studentische Aushilfe

Hiervon gibt es zwei Formen – die studentische und die wissenschaftliche Hilfskraft. Von einer studentischen Hilfskraft spricht man, wenn der Student noch keinen Hochschulabschluss besitzt, danach nennt man ihn oder sie üblicherweise wissenschaftliche Hilfskraft oder umgangssprachlich HiWi.

Eine studentische Aushilfe führt (wie der Name schon impliziert) Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre beziehungsweise im öffentlichen Dienst aus. Diese reichen vom Durchführen von Tutorien an Hochschulen bis hin zu Verwaltungsaufgaben und Krankenversorgung – vorausgesetzt diese Tätigkeiten stehen im direkten und sehr engen Bezug zur wissenschaftlichen Arbeit.

Der Arbeitsvertrag einer studentischen Aushilfskraft ist gesetzlich auf maximal 6 Jahre begrenzt und endet in jedem Fall mit der Exmatrikulation (ob gewollt oder ungewollt). Die übliche Vergütung variiert von Bundesland zu Bundesland und ist grundsätzlich nicht festgeschrieben – dafür aber die Stundenzahl: Diese darf maximal 20 Stunden pro Woche betragen.

Vorsicht: Reine Verwaltungsaufgaben, wie die Pflege von Datenbanken, Sekretariatstätigkeiten oder Bibliotheksaufsicht gelten nicht als wissenschaftliche Dienstleistungen. Werden dem Studenten (nur) solche Aufgaben übertragen, dann kann er oder sie als Gewerkschaftsmitglied die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder fordern. Und das könnte ziemlich teuer werden.

Praktikum

Du kannst Studenten natürlich auch als Praktikanten einstellen. Dabei ist aber entscheidend, ob es sich um ein freiwilliges oder von der jeweiligen Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt.

Absolviert ein Student nämlich sein Pflichtpraktikum bei dir im Unternehmen, steht ihm weder der Mindestlohn zu, noch besteht eine Versicherungspflicht. Und das unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden.

Das soll natürlich keine Einladung zur Ausbeutung sein – nur wird dir hier vom Gesetzgeber besonders viel Spielraum für die Vertragsgestaltung gelassen. Üblicherweise beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche bei einer angemessenen Aufwandsentschädigung (angepasst an die jeweiligen Lebenshaltungs- und eventuelle Fahrtkosten).

Handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Praktikum, so steht dem Studenten der Mindestlohn zu und es gelten die gleichen Regeln, wie bei einem Werkstudenten.

Aber was musst du alles beachten, wenn du Praktikanten beschäftigen möchtest?

Duales Studium

Diese Beschäftigungsart ist besonders für solche Unternehmen interessant, die passgenaue Nachwuchskräfte brauchen oder möchten. Denn bei einem dualen Studium kooperieren Unternehmen mit Hochschulen und bilden den jeweiligen Studenten gemeinsam aus – zum einen theoretisch (an der Hochschule) und zum anderen praktisch (im Unternehmen).

Dabei gibt es die folgenden Studienmodelle:

  • Ausbildungsintegrierendes Studium: Hier besucht der Student in den Theoriephasen Vorlesungen und wird in den Praxisphasen vom Unternehmen ausgebildet. So erwirbt er am Ende gleich zwei Abschlüsse – einen Bachelor und eine staatlich anerkannte Berufsausbildung.
  • Praxisintegrierendes Studium: Hier werden die Praxisphasen nicht für die Ausbildung des Studenten genutzt, sondern werden als Praktika gehandhabt. Hier geht es also nur darum, das Gelernte praktisch anzuwenden – ein zweiter Abschluss wird nicht angestrebt.
  • Berufsintegrierendes Studium: Manche Berufstätige entscheiden sich im späteren leben – neben der Arbeit – doch noch zu studieren. In Absprache mit dem Unternehmen werden dafür die Arbeitsstunden verringert um Vorlesungen besuchen zu können.
  • Berufsbegleitendes Studium: Hier wird gleichzeitig Vollzeit gearbeitet und studiert – ähnlich wie bei einem Fern- oder Abendstudium. Einziger Unterschied: Das Unternehmen weiß Bescheid, stellt den Arbeitnehmer beispielsweise für Prüfungen frei und unterstützt ihn finanziell.

Der übliche Wechsel zwischen den Praxis- und Theoriephasen kann dabei auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Blockmodell: Hierbei finden die jeweiligen Theorie- oder Praxisphasen geblockt statt und wechseln sich alle paar Monate ab. Üblich sind Blöcke von 3 Monaten, möglich sind aber auch 6 Monate oder sogar 1 Jahr. Bei einem ausbildungs- oder praxisintegrierenden Studium wird häufig dieses Modell angewendet.
  • Wochenmodell: Hier wechseln sich die einzelnen Phasen tageweise ab. Die Woche ist dabei aufgeteilt in einige Tage Theorie und einige Tage Praxis. Beispielsweise arbeitet der Student von Montag bis Mittwoch im Unternehmen und besucht dann den Rest der Woche die Hochschule.

Stellst du einen Studenten dual ein, so hast du den Vorteil, dass du ihn oder sie – anders als einen gewöhnlichen Werkstudenten – monatelang in Vollzeit einsetzen kannst. Das ist gerade in sehr stressigen Phasen eine große Erleichterung.

Außerdem bist du durch die enge Kooperation mit der Hochschule genauestens über die Studieninhalte und den Wissensstand des Studenten informiert und kannst dieses frische Wissen zielgenau im Unternehmen einsetzen. Durch die Praxisphasen bei dir im Unternehmen gewinnt der Student außerdem wertvolle Praxiserfahrung, die dir ein normaler Studienabgänger nicht bieten kann.

Auch kannst du ihn genau auf eine bestimmte Stelle ausbilden und ihn oder sie nach dem Studium sofort übernehmen – das spart dir die aufwendige Mitarbeitersuche und Einarbeitungsphase. Und da du den Studenten schon einige Jahre kennst, sind böse Überraschungen fast ausgeschlossen.

Um dich abzusichern, kannst du übrigens auch schon vorab eine „Übernahmeklausel” in den Vertrag aufnehmen. Diese kann die Studenten beispielsweise dazu verpflichten, nach ihrem Studium 2 Jahre bei deinem Unternehmen zu bleiben.

Einziger Nachteil: Du musst den Studenten auch in den Theoriephasen weiter vergüten und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren übernehmen.

Freiberufliche Studenten

Du kannst einen freiberuflichen Studenten einstellen beziehungsweise engagieren. Das macht meist nur dann Sinn, wenn du die Arbeitskraft saisonweise oder einmalig brauchst.

Dein Vorteil dabei ist, wie bei jedem Freelancer, dass der Student nicht bei dir angestellt und daher selbst für die Versicherungen verantwortlich ist. Für dich fallen also nur die reinen Kosten für die Vergütung an – wobei du, anders als bei normalen Angestellten, nicht verpflichtet bist den Mindestlohn zu zahlen. Was natürlich nicht heißt, dass der Student diesen nicht verlangen wird – schließlich muss auch er irgendwie über die Runden kommen.

Die wöchentliche Stundenzahl ist auch nicht vorgegeben, allerdings verliert der Student seine steuerlichen und versicherungstechnischen Privilegien, wenn er mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Daher kannst du davon ausgehen, dass er sich an diese Richtlinie halten wird. Generell hast du als Arbeitgeber aber völlige Freiheit was die Arbeitszeiten angeht (natürlich nur innerhalb des Arbeitsschutzgesetzes).

Allerdings hast du bei einem freiberuflichen Studenten weniger Kontrolle über dessen Arbeit und es herrscht eher ein Geschäfts- als Arbeitsverhältnis zwischen euch.

Auch darfst du nicht nicht außer Acht lassen, dass sich der Student – wie der Name schon sagt – noch im Studium befindet. Das heißt, er hat nur begrenzt Zeit und ihm fehlt höchstwahrscheinlich noch viel (Praxis-)Erfahrung. Deine Erwartungen an ihn sollten also nicht die gleichen sein, wie an einen gewöhnlichen Freelancer. Dafür sind studentische Freiberufler meist auch günstiger als berufserfahrene.

Studenten einstellen: Welche Regeln gibt es nochmal?

So schön dieses Werkstudentenprivileg auch klingt – es bringt, wie du siehst, unzählige Regeln mit sich. Abhängig von der Art, Dauer und Vergütung der Beschäftigung gelten verschiedene Versicherungspflichten. Und als ob das noch nicht genug ist, gibt es auch jeweils unterschiedliche Vorschriften was den Mindestlohn betrifft.

Damit du trotzdem den Überblick behältst und abwägen kannst, was am besten zu dir passt, haben wir dir hier eine kleine Tabelle mit den wichtigsten Regeln zusammengestellt:

Studenten einstellen: Tabelle zu Versicherungspflichten für Arbeitgeber

Diese Beschäftigungsarten bringen dir die meisten Vorteile

Am günstigsten ist es in jedem Fall, wenn du dich jeweils an die gesetzlichen Grenzen hältst – so kannst du mit der Einstellung eines Studenten viel Geld sparen. Egal in welcher Beschäftigungsform.

Suchst du allerdings explizit Nachwuchstalente, die du langfristig ans Unternehmen binden kannst, solltest du am besten auf einen Werkstudenten zurückgreifen. Bleibt der Student innerhalb der gesetzlichen Grenzen des Werkstudentenprivilegs (ordentlicher Student und max. 20 Stunden pro Woche innerhalb der Vorlesungszeit), so hast du so gut wie keine Lohnnebenkosten – dafür aber fast vollwertigen Mitarbeitende.

Wenn du einen Studenten eher kurzfristig einstellen möchtest, dann bietet sich ein Praktikum an. Wobei der Student sich idealerweise im Pflichtpraktikum befinden sollte, da so weder der Mindestlohn, noch Sozialabgaben anfallen.

Diese Beschäftigungsart eignet sich übrigens auch gut zur Mitarbeitersuche – passt der Student zu deinem Unternehmen und scheint er talentiert zu sein, so kannst du ihn als Werkstudent übernehmen oder ihn für eine spätere Festanstellung vormerken.

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