HR-Blog

Praktikanten einstellen: Was du als Arbeitgeber wissen musst [2024]

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
16.4.2024
Praktikanten einstellen: Was du als Arbeitgeber wissen musst [2024]
Finde schnell die richtigen Mitarbeiter:innen
  • ✔︎ mehr Bewerbungen
  • ✔︎ bessere Prozesse
  • ✔︎ schneller Einstellen
Lea Pietsch
+49 721 98 19 39 30
Telefontermin vereinbaren
Praktikanten einstellen: Was du als Arbeitgeber wissen musst [2024]

Du willst Praktikanten beschäftigen, willst dich aber nochmal informieren, welche Besonderheiten es gibt?

Von der Anmeldung über das Gehalt bis hin zum Zeugnis – in unserer Checkliste für Arbeitgeber erfährst du, welche gesetzlichen Regelungen gelten, welche Rechte und Pflichten du als Arbeitgeber hast und worauf du achten musst.

Warum solltest du Praktikanten beschäftigen?

Praktikanten lohnen sich nicht: Häufiges Argument ist, dass der Output nicht den Aufwand rechtfertigt Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen – denn in den meisten Fällen profitieren Unternehmen von Praktikanten – auch wenn sie nur ein paar Monate im Unternehmen sind:

  • Du lernst neue Perspektiven kennen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
  • Du bekommst ehrliches Feedback in Bezug auf deine Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Praktikanten sind flexibel einsetzbar und können je nach Interesse vielfältige Projekte begleiten.
  • Überzeugt das Unternehmen im Praktikum, wird das Unternehmen bei Freunden und Familie weiterempfohlen.

Hinzu kommt, dass du dein Recruiting damit erweitern kannst:

94% der Unternehmen antworten auf die Frage, weshalb sie Praktika anbieten, dass sie damit die Mitarbeitergewinnung und Nachwuchsbindung unterstützen – denn Praktikanten sind die Arbeits- und Führungskräfte von morgen. Sieh das Praktikum daher einfach als eine Art langes Vorstellungsgespräch, denn du kannst aktiv nach zukünftigen Mitarbeitern Ausschau halten und dir einen Talentpool mit interessanten Kandidaten aufbauen.

Das rechnet sich auch. Knapp 82% aller Praktikanten würden das Praktikum weiterempfehlen und dementsprechend auch gerne dort weiterarbeiten, bzw. sich bei ihrem Arbeitgeber erneut bewerben, wenn es um den Berufseinstieg geht – die durchschnittliche Bewertung einer erneuten Bewerbung liegt auf einer Skala von 1 bis 5 bei einer 4,2. Außerdem ist die Mehrheit der Praktikanten der Meinung, in dem Unternehmen, in dem sie ihr Praktikum absolviert haben, Karriere machen zu können: Die Bewertung hierzu liegt bei einer 3,6. Die Bewertung der Arbeitgeberqualität wurde mit 4,1 bewertet. Die Zahlen stammen aus dem Future Talents Report 2021, bei dem über 3.000 Praktikanten nach ihren Erfahrungen gefragt wurden.

<div class="blog_primary-box"><p>Ähnliche Vorteile hast du, wenn du Studenten langfristig beschäftigst, beispielsweise als Werkstudenten. Die Besonderheiten bei Werkstudenten haben wir in separaten Beiträgen für dich zusammengefasst: Sowohl wie du <a href="https://arbeitgeber.campusjaeger.de/hr-blog/werkstudenten-finden" target="_blank">Werkstudenten für dein Unternehmen findest</a> als auch wie ein <a href="https://arbeitgeber.campusjaeger.de/hr-blog/werkstudentenvertrag-muster" target="_blank">Werkstudentenvertrag</a> aussieht. </p></div>

Wer darf Praktikanten einstellen?

Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht. Um einen Ausbilderschein oder Ähnliches musst du dich also nicht kümmern.

Das heißt, dass prinzipiell jeder Unternehmer – vom Freiberufler bis zum internationalen Konzern – problemlos Praktikanten einstellen kann. Denn bei einem Praktikum geht es in erster Linie darum, dass Studenten und Schüler etwas lernen, Berufserfahrung sammeln und sich erstmalig orientieren.

Freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum & Orientierungspraktikum

Grundsätzlich lassen sich freiwillige Praktika und Pflichtpraktika voneinander unterscheiden. Dies ist wichtig, da je nach Art des Praktikums unterschiedliche Rechte und Pflichten für dich als Arbeitgeber entstehen. So unterscheiden sich beispielsweise Rahmenbedingungen wie Dauer, Gehalt und Urlaub.

Bei Pflichtpraktika steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Sie sind meist fester Bestandteil der Ausbildung und durch Schule, Ausbildung oder auch Studium vorgegeben. So wird von Studenten gegebenenfalls erwartet, dass sie als Voraussetzung für ein Studium ein Praktikum oder während des Studiums ein Praxissemester im entsprechenden Bereich absolvieren. Die Praktika sind in der Regel mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden. Außerdem sind Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer nicht mindestlohnpflichtig.

Freiwillige Praktika fallen hingegen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie werden meistens während des Studiums absolviert, beispielsweise in den Semesterferien oder in Urlaubssemestern. Da sie der beruflichen Orientierung dienen, werden sie auch als Orientierungspraktika bezeichnet. Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind sie nicht mindestlohnpflichtig. Längere Praktika sind ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig.

<div class="blog_primary-box"><p>Freiwillige Praktika können auch nach dem Bachelorabschluss gemacht werden, um beispielsweise die Zeit zum Masterstudium zu überbrücken. Es handelt sich aber <strong>nicht um ein Orientierungspraktikum</strong>, da bereits ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wurde. Darauf solltest du achten, denn solche Praktika sind in der Regel <strong>ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig</strong>.</p><p>Steht das Praktikum inhaltlich jedoch nicht in Zusammenhang mit dem vorherigen Studium, sondern dient der Umorientierung, kann wiederum auf ein Orientierungspraktikum geschlossen werden. In solchen Fällen sind die konkreten Gegebenheiten zu berücksichtigen, die häufig Auslegungssache sind. Bei der <a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html" target="_blank">Mindestlohn-Hotline</a> des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhältst du Auskunft: 030 60 28 00 28</p></div>

Sonderfall: Schülerpraktikum

Ein Schülerpraktikum gehört in der schulischen Ausbildung mittlerweile zum Pflichtprogramm. Ein wirtschaftlicher Mehrwert für das Unternehmen ergibt sich daraus selten, meist schauen die Praktikanten den Mitarbeitern nur über die Schulter und hospitieren. Das hilft Schülern, das Berufsleben kennenzulernen und sich in der Berufswelt zu orientieren.

Das heißt aber nicht, dass ein Schülerpraktikum keine Vorteile für dich hätte: Du machst das Unternehmen bei der jüngeren Generation bekannt, findest potenzielle Azubis und kannst dir das Feedback einer jungen Zielgruppe einholen.

Was es bei Zeit und Dauer von Schülerpraktika zu beachten gibt, unterscheidet sich je nach Landesrecht und Schulordnung, da Bildung Sache der einzelnen Bundesländer ist. Es sind allerdings auch freiwillige Praktika möglich, zum Beispiel in den Sommerferien.

Grundsätzlich gelten dann dieselben Unterschiede zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum wie auch bei Studenten. So erhalten auch Schüler einen Lohn für das Praktikum, sofern es sich um ein freiwilliges handelt (Mindestlohn aber nur, wenn der Praktikant über 18 Jahre alt ist oder eine Berufsausbildung hat). Das Schülerpraktikum kann an kontinuierlichen Praxistagen, innerhalb eines Blockpraktikums oder durch eine Kombination dieser beiden Modelle abgeleistet werden.

Diese Arten von Schülerpraktika gibt es:

  • berufsorientierendes Schülerpraktikum
  • freiwilliges Ferienpraktikum
  • Fachpraktikum
  • regelmäßige Praxistage

Praktikum für ausländische Studenten

Wenn du ausländische Studenten als Praktikanten einstellen willst, musst du das als Arbeitgeber beachten:

Grundsätzlich haben Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Das bedeutet, dass du bei europäischen Praktikanten dieselben Regelungen beachten musst wie bei deutschen. Dank der Europäischen Gemeinschaft besteht also kein erhöhter bürokratischer Aufwand. Aber auch bei ausländischen Praktikanten musst du darauf achten, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

Anders ist das bei Nicht-EU Ausländern. Für ein Praktikum in Deutschland brauchen sie eine studentische Arbeitserlaubnis und ein Visum. Wichtig: Erst nachdem die Studenten ein konkretes Praktikum gefunden haben, kann eine studentische Arbeitserlaubnis bei der zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragt werden.

Die ZAV erteilt eine studentische Arbeitserlaubnis bei:

  • Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, bei denen das Praktikum im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fachstudium steht (Pflichtpraktikum).
  • Studenten, die zum Zeitpunkt des Praktikums an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind und mindestens 4 Fachsemester erfolgreich absolviert haben.

Welche Regelungen es noch bei ausländischen Mitarbeitern gibt, seien es Werkstudenten oder feste Arbeitnehmer, kannst du im Artikel über Beschäftigung und Einstellung ausländischer Mitarbeiter nachlesen.

Vorsicht vor dem Scheinpraktikum

Was genau ein Praktikum ist, ist gesetzlich nicht näher definiert. Klar ist, dass ein Ausbildungsziel verfolgt wird: Der Praktikant soll Berufserfahrung und praktische Kenntnisse sammeln, um sich auf einen Beruf vorzubereiten und/oder die Ausbildung zu ergänzen. Die Arbeitsleistung ist hierbei nachrangig.

Daher dürfen Praktikanten nicht wie Arbeitnehmer eingesetzt werden, ansonsten besteht ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Da der typische Lohn für ein Praktikum hierfür nicht angemessen ist, werden mitunter hohe Nachzahlungen in Höhe des berufsüblichen Gehalts fällig. Auch wenn der Vertrag als “Praktikumsvertrag” betitelt ist, ändert das nichts. Im Zweifelsfall betrachtet das Gericht die tatsächlich durchgeführten Aufgaben – nicht das, was auf dem Papier steht.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du zusätzlich zu dem Vertrag auch einen Ausbildungsplan erstellst, in dem du gemeinsam mit dem Praktikanten Ziele und Aufgaben während des Praktikums festlegst. Außerdem sollte die erbrachte Leistung reflektiert werden: Praktikumsberichte und regelmäßige Feedbackgespräche bieten sich hierfür an.

Welche Aufgaben eignen sich für Praktikanten?

Vielleicht hast du dich schon einmal gefragt, wie du Praktikanten beschäftigen kannst?

Die Antwort ist denkbar einfach:

Praktika sollen praktische Kenntnisse eines Berufs vermitteln. Dazu gehört alles, was den normalen Arbeitsalltag ausmacht. Das heißt natürlich nicht, dass du ihn am ersten Tag zu einem Kunden schicken oder Budgetplanungen vornehmen lässt. Aber es ist ein erster Anhaltspunkt.

In den ersten Tagen geht es sowieso zunächst darum, ihm das Unternehmen und die Produkte näherzubringen, den Kollegen vorzustellen und mit wichtiger Software und Tools vertraut zu machen. In dieser Zeit bieten sich kleinere Tätigkeiten an, zum Beispiel Botengänge, Kopieren oder Akten sortieren. Ja, hier winkt das Klischee, aber dabei handelt es sich nun mal um tagtägliche Aufgaben, die zum Arbeitsalltag gehören und die als Einstieg in komplexere Aufgaben dienen können.

Und die komplexeren Aufgaben sollten auch folgen. Leider werden Praktikanten oft mit einfachen Aufgaben abgespeist, mit denen sie vollkommen unterfordert sind. Teilweise wird das bewusst ausgenutzt, um unliebsame Aufgaben abzugeben. Das ist natürlich ein klares No-Go und kann mit einer Kündigung quittiert werden.

Manchmal passiert es aber auch, dass Praktikanten in Abteilungen gesetzt werden und sich niemand für sie verantwortlich fühlt. Oder ihnen wird nicht genug zugetraut. In beiden Fällen ist es wichtig, dass du dir vorher Gedanken darüber machst, ob ihr Praktikanten überhaupt beschäftigen könnt und ein klarer Ansprechpartner existiert, an den sich Praktikanten wenden können.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Im besten Fall habt ihr gemeinsam vor dem Praktikum klare Ziele festgelegt</strong>: Welche Fähigkeiten soll er (kennen)lernen? In welchen Projekten arbeitet er mit? Welches gemeinsame Ziel verfolgt ihr? Pass dies an die bisherige Erfahrung (vorherige Praktika, im Bachelor, zwischen Bachelor und Master, im Master) an. <strong>Und vor allem</strong>: Trau ihm etwas zu und übergib auch mal die Verantwortung für ein ganzes Projekt. Aber gib hierbei auch Hilfestellung, wenn es nötig ist.</p></div>

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber

Angemessene Entlohnung im Praktikum

Freiwillige Praktika ab einer Dauer von drei Monaten fallen unter das Mindestlohngesetz (12€ pro Stunde, Stand Oktober 2022). Freiwillige Praktika unter drei Monaten fallen genauso wie Pflichtpraktika (unabhängig von der Dauer) nicht unter das Mindestlohngesetz. Das heißt: Du musst in diesen Fällen Praktikanten kein Gehalt zahlen. Aber du kannst. Beliebig viel.

Beachte: Bei freiwilligen Praktika kann jeder Tag zählen. Dauert das Praktikum auch nur einen Tag länger, oder wird das Praktikum spontan verlängert, besteht rückwirkend Anspruch auf Mindestlohn.

Behalte im Hinterkopf, dass Pflichtpraktikanten keine andere Wahl haben – sie müssen das Praktikum absolvieren. Und dafür gegebenenfalls in eine andere Stadt ziehen oder einen Nebenjob aufgeben, mit dem sie ihr Studium finanzieren. Da kann es schnell eng werden. Ein Praktikum mit Vergütung favorisieren daher die meisten Studenten. So handhaben es auch die allermeisten Arbeitgeber – 2021 wurden 92% der Praktika vergütet.

Zudem dauern Pflichtpraktika meist drei bis sechs Monate, sodass Praktikanten nach einer kurzen Einarbeitungsphase eigenständig Aufgaben übernehmen können und dir somit auch einen wirtschaftlichen Mehrwert bringen. Das sollte auch durch ein Gehalt belohnt werden. Durch eine angemessene Entlohnung zeigst du, dass du den Praktikanten und seine Arbeit wertschätzt. Einer der Hauptgründe für Unternehmen Praktikanten einzustellen, ist die Mitarbeitergewinnung und Nachwuchsförderung. Eine attraktive Entlohnung ist nicht alles, aber doch wichtig, damit ein Praktikant dein Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber in Erinnerung behält.

Aus diesem Grund ist es gang und gäbe, dass Unternehmen auch Pflichtpraktikanten eine Art Aufwandsentschädigung zahlen, meistens in Höhe von 520€ pro Monat, um zumindest die gröbsten Kosten zu decken. Einige Unternehmen gehen auch darüber hinaus und zahlen 1.500€ und mehr. Mach dir Gedanken darüber, wie viel dir das Praktikum wert ist und gehe auch im Bewerbungsgespräch darauf ein. So findest du am schnellsten eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind.

Müssen Praktikanten angemeldet werden?

Ob und welche Versicherungspflichten bestehen, sollte immer nochmal im Einzelfall geprüft werden, da die Regelungen hierzu recht komplex sind. Deswegen lässt sich die Frage, ob du Praktikanten anmelden musst, nicht pauschal beantworten. Doch auch damit solltest du dich beschäftigen, wenn du Praktika anbieten willst.

Die Unterscheidung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum ist auch in diesem Fall wichtig. Pflichtpraktika sind zum Beispiel tendenziell ausgenommen von der Pflicht für Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Zahlst du dem Praktikanten mehr als 520€ pro Monat, kann sich das allerdings schon wieder ändern.

Auch die Sozialversicherungspflicht ist abhängig davon, ob und wie viel der Praktikant von dir bekommt.

Eines gilt aber auf jeden Fall: Der Praktikant muss unfallversichert sein. Ist das Praktikum Pflicht, ist das in der Regel durch die Schule oder das Studium gegeben. Ist es das nicht, sollte er über das Unternehmen mitversichert sein (§ 2 SGB VII), entsprechend sollte er der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Du möchtest noch mehr Infos zu den Versicherungen? Dann schau mal hier nach: Praktikanten versichern: Worauf du achten musst

Bestehen Zweifel, lohnt es sich bei den entsprechenden Ämtern nachzufragen, ob du Praktikanten anmelden musst.

Wie lange dürfen Praktikanten arbeiten?

Die erlaubte Arbeitszeit im Praktikum ist vom Alter des Praktikanten abhängig.

Dabei unterscheidet das Gesetz drei Altersgruppen:

  • unter 15-Jährige
  • 15–17-Jährige
  • Volljährige

Da Praktika im Rahmen eines Studiums meist von Volljährigen ausgeübt werden, gehen wir vor allem darauf ein. Die genauen Vorgaben für minderjährige Praktikanten findest du hier.

Volljährige Praktikanten arbeiten in der Regel in Vollzeit. Die Arbeitszeit entspricht meist der festangestellter Mitarbeiter und orientiert sich an denselben Regelungen: Sie sollte etwa 8 Stunden pro Tag, also 40 Stunden pro Woche, nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auch auf 10 Stunden erhöht werden, wenn die Möglichkeit zum Ausgleich besteht und im Schnitt wieder 8 Stunden täglich rauskommen. Mehr als 10 Stunden Arbeit an einem Tag sind gesetzlich nicht erlaubt.

Nach 6 Stunden Arbeit haben volljährige Praktikanten Anspruch auf 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Pause kann in mehrere Blöcke aufgeteilt werden, die aber jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen.

Falls die Prüfungsordnung dies erlaubt, kann die Dauer eines Pflichtpraktikums entsprechend verlängert werden, wenn das Praktikum in Teilzeit ausgeübt wird, zum Beispiel von 6 Wochen auf 3 Monate bei 20 Stunden pro Woche. Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- oder Feiertagen dürfen in einem freiwilligen Praktikum ausgeglichen werden. In einem Pflichtpraktikum besteht hierfür kein Anspruch.

Urlaubsanspruch von Praktikanten und Krankheitsfall

Auf einmal steht der Praktikant bei dir im Büro und bittet dich um Urlaub – natürlich bezahlt. Etwas überrumpelt stellst du dir erstmal die Fragen: Darf er das? Und wenn ja, wie viel steht ihm zu? Auch das ist abhängig davon, ob das Praktikum freiwillig gemacht wird oder verpflichtend zur Ausbildung gehört.

Wenig überraschend, dass auch in diesem Fall freiwillige Praktikanten besser dran sind. Wie festangestellten Mitarbeitern auch, steht ihnen Urlaub zu. Wie viel ist allerdings abhängig von der Dauer des Praktikums. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt mindestens 24 Urlaubstage vor, das macht zwei Tage pro Monat, die Praktikanten bezahlt freinehmen dürfen.

Von dieser Regelung gibt es vier Ausnahmen:

  1. Beginnt das Praktikum nicht mit dem ersten Werktag eines Monats, sondern beispielsweise eine Woche später, entfällt der Urlaubsanspruch für den ersten Monat.
  2. Dauert das Praktikum maximal vier Wochen, besteht kein Anspruch. (Allerdings stellt sich auch die Frage, ob ein so kurzes Praktikum beiden Seiten etwas bringt.)
  3. Bringt der Praktikant keinen wirtschaftlichen Mehrwert, beispielsweise weil er nur hospitiert, hat er ebenfalls keinen Urlaubsanspruch.
  4. Ist der Praktikant minderjährig, besteht ein höherer Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr bei Praktikanten unter 16 Jahren, 27 Tage bei 16-Jährigen und 25 Tage bei 17-Jährigen.

Pflichtpraktikanten hingegen haben keinen Anspruch auf Urlaub, egal wie lange das Praktikum dauert. Die wenigsten Unternehmen bestehen aber darauf und gewähren zumindest ein paar freie Tage.

Urlaubsanspruch von Praktikanten | Infografik

Husten und Schnupfen hingegen ist es egal, ob das Praktikum freiwillig oder verpflichtend ist – wer krank ist, ist krank. Wichtig ist, dass schon bevor das passiert der Ablauf der Krankmeldung geklärt ist: Bei wem soll sich der Praktikant melden? Per Mail oder Telefon? Willst du ein ärztliches Attest sehen? Wenn ja, wann? Am ersten Tag, nach drei Tagen oder wenn der Praktikant wieder fit ist und weiterarbeitet?

In einem freiwilligen Praktikum müssen die Fehltage nicht hinten drangehängt werden – außer der Praktikant möchte das und du bist damit einverstanden. Beim Pflichtpraktikum ist dies abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung. Hier kann es gut sein, dass die Fehltage nachgearbeitet werden müssen.

Probezeit im Praktikum

Grundsätzlich ist auch hier wieder die Unterscheidung zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika wichtig.

Da bei freiwilligen Praktika das Berufsbildungsgesetz angewandt wird, ist eine ein- bis viermonatige Probezeit vorgesehen (§ 20 BBiG), die jedoch auch abgekürzt werden kann (§ 26 BBiG). Du kannst die Probezeit dementsprechend relativ flexibel an die Gesamtdauer des Praktikums anpassen. Beispielsweise werden bei dreimonatigen Praktika oft zwei Wochen als Probezeit vereinbart.

Da Pflichtpraktikanten weder Arbeitnehmer sind noch unter das Berufsbildungsgesetz fallen, gibt es auch keine Regelungen zur Probezeit. Am ehesten gelten die Vorgaben durch die Studienordnung. Somit kann eine Probezeit freiwillig vereinbart werden, es besteht aber keine gesetzliche Pflicht.

Kündigung eines Praktikums

Während der Probezeit können laut § 22 des BBiG beide Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein freiwilliges Praktikum vorzeitig beenden.

Nach der Probezeit sieht es anders aus: Nur Praktikanten können von einem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung eines Praktikums durch den Arbeitgeber hingegen ist erschwert. Da das Praktikum selbst schon zeitlich befristet ist, kannst du Praktikanten nur aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Da ein Praktikum der Berufsbildung dient, steht nicht die Arbeitsleistung im Vordergrund. Daher ist es kein wichtiger Grund, wenn ein Praktikant der geforderten Arbeitsleitung nicht nachkommt. Anders sieht es aus, wenn der Zweck der Berufsbildung gefährdet ist. Als wichtige Gründe wurden bislang anerkannt:

  • häufiges Zuspätkommen und unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung
  • rassistisches Verhalten
  • Diebstahl
  • Betriebsstilllegung

So oder so muss die Kündigung in Schriftform erfolgen, also ausgedruckt und unterschrieben sein. Ist die Probezeit vorbei, müssen außerdem die Gründe für die Kündigung genannt werden.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Tipp:</strong> Sind beide Parteien einverstanden, kann jedes Praktikum kann mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich und mit sofortiger Wirkung beendet werden. Hier findest du ein <a href="https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag-arbeitgeber">Muster für einen Aufhebungsvertrag</a> und alle Infos zum Inhalt.</p></div>

Für Pflichtpraktikanten gelten wiederum andere Regeln. Ihr besonderer Status hat zur Folge, dass sie sich nicht auf Arbeitsschutzrechte berufen können, die rechtlichen Kündigungsvorschriften treffen nicht zu. Klar ist allerdings: Ein Pflichtpraktikum darf vom Arbeitgeber nicht ohne Grund beendet werden, da dies gegebenenfalls die Ausbildungszeit erheblich verlängern kann.

Damit Praktikanten das Praktikum nicht vorzeitig beenden, sollten auch sie einen zeitlich angemessenen Onboarding-Prozess durchlaufen und strategisch an ihre Aufgaben herangeführt werden.

Der Praktikumsvertrag

Weder bei freiwilligen Praktika noch bei Pflichtpraktika sind schriftliche Verträge gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme sind freiwillige Praktika, die länger als 3 Monate dauern, also unter das Mindestlohngesetz fallen. Hier greift dann die Nachweispflicht (§ 2 NachwG), die einen schriftlichen Vertrag erfordert. Werkstudenten benötigen übrigens auch immer einen Werkstudentenvertrag.

Aber: Ein Praktikum ohne Vertrag ist nur bedingt sinnvoll. Besser ist es, wenn ihr im Vorfeld gemeinsam darüber sprecht, klare Rahmenbedingungen festlegt und diese schriftlich festhaltet.

Denn gerade da es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, ist der Vertrag die wichtigste Grundlage, falls es während des Praktikums zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Und Pflichtpraktikanten müssen gegebenenfalls auch einen Vertrag als Bestätigung über das Praktikum der Hochschule vorlegen. Wichtigste Bestandteile des Vertrages sind:

  • Name und Anschrift der beiden Parteien
  • Ausbildungs- und Lernziele des Praktikums (freiwilliges oder Pflichtpraktikum?)
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
  • der Arbeitsort
  • Höhe der Vergütung (insbesondere bei Mindestlohnpflicht)
  • Höhe des Urlaubsanspruchs
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • gegebenenfalls Geheimhaltungsvereinbarungen

Was noch rein muss und ein kostenlosen Muster findest du in unserem Artikel Praktikumsvertrag: Muster als PDF und Word downloaden.

<iframe allowfullscreen="" frameborder="0" height="900" scrolling="auto" src="https://ec9eaaf3.sibforms.com/serve/MUIFAK_1Jxugxs9G7BeeYORRciT3GVqzLOItx99q2nrBp6ZSC6JcpHXtfqHaJhdWJdh9BHXqVKN4ea74EX_nCKU71zd21Kt1a2mlFJ_j-UrFQ19MxWJKwesCVpjFC_FrJgAdjSRp9Tv_C4C6crbvt74l1u0DTmATWa8ZT4lX0b77TeR1WUolnaq-P7cdeI5m_0pdKNDhJB8TP9iL" style="display: block;margin-left: auto;margin-right: auto;max-width: 100%;" width="540"></iframe>

Praktikumszeugnis und Praktikumsbescheinigung

Das Zeugnis für ein Praktikum beinhaltet alles, was für gewöhnlich in einem qualifiziertem Arbeitszeugnis steht. Freiwillige Praktikanten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, egal wie lang das Praktikum gedauert hat.

Bei Pflichtpraktika reicht prinzipiell eine Bescheinigung, die für die Hochschule gedacht ist. Aus dieser muss auf jeden Fall die Dauer und das Tätigkeitsprofil hervorgehen, gegebenenfalls sind noch weitere Angaben nötig. Das muss im Einzelfall mit dem Praktikanten geklärt werden.

Hier findest ein kostenloses Muster zum Download für eine Praktikumsbescheinigung.

Bedenke auch hierbei, dass du für ein Pflichtpraktikum zwar kein Arbeitszeugnis erstellen musst, es für dich aber kaum Mehraufwand bedeutet – während es dem Praktikanten bei späteren Bewerbungen enorm helfen kann. Damit zeigst du deine Wertschätzung gegenüber dem Praktikanten und erhöhst auch deine Attraktivität gegenüber zukünftigen Praktikanten.

Praktikanten finden leicht gemacht

Campusjäger by Workwise verfügt über einen eigenen Talentpool mit über 250.000 Nachwuchstalenten und unterstützt dich als flexibles Tool dabei, engagierte Praktikantinnen und Praktikanten für dein Unternehmen zu finden.

<a class="blog_button" href="https://arbeitgeber.campusjaeger.de/" target="_blank">Finde jetzt dein Praktikant:innen</a>