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Duales Studium anbieten – Voraussetzungen für Arbeitgeber

Melanie Rakhman
 • 
Aktualisiert am 
16.4.2024
Duales Studium anbieten – Voraussetzungen für Arbeitgeber
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Duales Studium anbieten – Voraussetzungen für Arbeitgeber

Immer mehr Schulabgänger:innen ergreifen die Chance eines praxisnahen, dualen Studiums. Und auch viele Unternehmen haben den Wert des dualen Studiums für ihr Personalmanagement und für den Erfolg ihres Unternehmens verstanden.

Wenn auch du mit dem Gedanken spielst, ein duales Studium in deinem Betrieb anzubieten, erfährst du in diesem Artikel, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst.

Was ist ein duales Studium?

Generell verbindet ein duales Studium Theorie und Praxis, indem Studierende neben ihrem Studium an einer Hochschul, in einem Unternehmen arbeiten. Vorlesungs- und Praxiszeiten wechseln sich dabei ab.

Es gibt drei verschiedene Modelle des dualen Studiums:

<table>
 <thead>
   <tr>
     <th>Ausbildungsintegrierendes duales Studium</th>
     <th>Praxisintegrierendes duales Studium</th>
     <th>Berufsintegrierendes oder berufsbegleitendes duales Studium</th>
   </tr>
 </thead>
 <tbody>
   <tr>
     <td>Bei einem ausbildungsintegrierenden dualen Studium absolvieren die Studierenden neben ihrem Studium in den Praxisphasen eine Berufsausbildung im Betrieb. Die Abschlussprüfung muss, wie bei einer normalen Ausbildung, von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgenommen werden. <p><strong>Kurz: Ausbildungsintegrierendes Studium: Studium + Ausbildung. Wird mit einem Ausbildungs- und einem Hochschulabschluss abgeschlossen.</strong></p>
     </td>
     <td>Bei einem praxisintegrierenden dualen Studium absolvieren Studierende neben ihrem Studium längere Praxisphasen im Unternehmen, die über das reguläre Praxissemester hinausgehen – allerdings keiner Berufsausbildung gleich kommen. <p><strong>Kurz: Praxisintegrierendes Studium: Studium + Praxisanteil. Wird lediglich mit einem Hochschulabschluss abgeschlossen.</strong></p>
     </td>
     <td>Bei einem berufsintegrierenden oder berufsbegleitenden Studium befinden sich die Studierende bereits in einer Anstellung und absolvieren nebenher ein Studium. <p><strong>Berufsintegrierend:</strong> Hier minimieren Berufstätige – in Absprache mit dem Unternehmen – ihre Wochenstunden, um sich neben ihrem Beruf an einer Hochschule weiterbilden zu können.</p>
       <p><strong>Berufsbegleitend:</strong> Hier gehen Berufstätige weiterhin ihrem Vollzeitjob nach und bilden sich zusätzlich an einer Hochschule weiter. Der Unterschied zu dem Fern- oder Abendstudium ist, dass das Unternehmen informiert ist und die Berufstätigen ggfs. mit Freistellungen oder finanziell unterstützt.</p>
     </td>
   </tr>
 </tbody>
</table>

Anmerkung: Da für die Frage, welche Voraussetzung ein Betrieb erfüllen müssen, um ein duales Studium anbieten zu können, lediglich die ersten beiden Studienmodelle (ausbildungs- und praxisintegrierend) interessant sind, wird der folgende Artikel das berufsintegrierende und -begleitende Modell außer Acht lassen.

Ein duales Studium dauert in der Regel sechs bis acht Semester und die Studierenden erwerben den Bachelorabschluss, der gleichwertig mit entsprechenden Vollzeitstudiengängen ist. Ausbildungsintegrierende Studiengänge können unter Umständen länger dauern, wenn die Berufsausbildung es erfordert.

Die Theorie- und Praxisphasen der dualen Studiengänge wechseln sich ab, entweder in einem Wochen- oder einem Blockmodell:

<table>
 <tbody>
   <tr>
     <th>Blockmodell</th>
     <th>Wochenmodell</th>
   </tr>
   <tr>
     <td>Hier erfolgt der Wechsel von Theorie und Praxis in Blöcken: Die Blöcke dauern mehrere Wochen, üblich ist ein 3-Monats-Takt. Konkret heißt das: Die Studierenden sind drei Monate im Betrieb und anschließend drei Monate an der Hochschule.</td>
     <td>Hier erfolgt der Wechsel zwischen Theorie- und Arbeitstagen innerhalb einer Woche. Studierenden verbringen beispielsweise drei Tage der Woche im Unternehmen und die verbleibenden zwei Tage an der Hochschule.</td>
   </tr>
 </tbody>
</table>

Duales Studium anbieten: Vorteile

Die enge Verbindung von Theorie und Praxis, ein festes Einkommen während des Studiums und sehr gute Zukunftsaussichten sind aus Sicht der Studierenden überzeugende Argumente für ein duales Studium.

Aber auch Unternehmen profitieren erheblich von diesem Studienmodell:

  1. Gewinn und Bindung von qualifizierten Nachwuchstalenten: Der branchenbedingte Fachkräftemangel macht es immer schwieriger geeignete Mitarbeiter:innen für einige Positionen zu finden. Wenn du ein duales Studium anbietest, hast du Zugang zu qualifizierten Fachkräften, noch bevor diese auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Gleichzeitig werden die Studierenden nach den Ansprüchen und dem Bedarf deines Unternehmens ausgebildet. Sie stellen also passgenaue Fachkräfte dar, die du so auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich gar nicht finden würdest. Durch das mehrjährige Studium ist genug Zeit, die Studierenden nachhaltig von deinem Unternehmen zu überzeugen.
  2. Zeit- und Kostenersparnis: Durch die bereits bestehende Mitarbeit fallen lange Einarbeitungszeiten bei dualen Studierende nach Ende ihres Studiums weg, die bei gleichwertigen externen Mitarbeiter:innen aufkommen würden. Ebenso sparst du Kosten, die du für die Anwerbung neuer Mitarbeiter:innen aufwenden müsstest.
  3. Wertvolle Mitarbeitende: Durch die Verbindung von Theorie und Praxis erwerben die Studenten in kurzer Zeit viel Wissen und können sich schnell in Unternehmensabläufe und Projekte einarbeiten. Gleichzeitig lernen die Studierenden in der Hochschule die neuesten Ansätze und Theorien kennen, die dein Unternehmen innovativ voranbringen können. Duale Studierende leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg.
  4. Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft: Durch die Kooperation mit einer Hochschule kann dein Unternehmen von den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft profitieren. Gleichzeitig profitiert die Hochschule von dem nahen Bezug zur Praxis.
  5. Gute Employer Branding Maßnahme: Wenn du ein duales Studium anbietest, machst du dein Unternehmen bei Studierenden (und deren Bekanntenkreis) als Arbeitgeber bekannt und verbesserst bei einer guten Betreuung dein Arbeitgeberimage.

Duales Studium anbieten: Voraussetzungen

Grundsätzlich darf jedes Unternehmen einen dualen Studienplatz anbieten, sofern bestimmte inhaltliche und personelle Grundvoraussetzungen gegeben sind. Diese sollen eine qualitativ hochwertige Praxiserfahrung garantieren.

Zusätzlich zu den folgenden Grundvoraussetzungen, die für ein ausbildungs- sowie ein praxisintegrierendes duales Studium gelten, muss der Betrieb für ein ausbildungsintegrierendes Studium zusätzlich als Ausbildungsbetrieb qualifiziert sein. Das heißt, dass der Betrieb dazu berechtigt ist, Azubis auszubilden.

Grundvoraussetzungen für ein praxis- und ausbildungsintegrierendes duales Studium

Kooperation

Das Unternehmen muss mit einer Hochschule einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. In Zusammenarbeit mit der Hochschule werden die Inhalte der Ausbildung beziehungsweise der Praxisphasen abgesprochen, sodass eine sinnvolle Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet werden kann.

Der oder die Studiengangsleiter:in der Hochschule betreut und berät das Unternehmen in der Umsetzung der Inhalte und stellt so die Eignung des Unternehmens als Praxispartner sicher.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Tipp:</strong> Es gibt eine Reihe von Dachverbänden, die bundeslandspezifisch agieren. Diese kannst du kontaktieren und deren Beratung zu passenden Hochschulen als Kooperationspartner in Anspruch nehmen. Mehr zu den verschiedenen Dachverbänden <a href="https://www.wegweiser-duales-studium.de/infos/dachverbaende-bundeslaender/" target="_blank">hier.</a></p></div>

Inhaltliche Übereinstimmung von Praxis und Theorie

Die Tätigkeit im Betrieb muss mit den theoretischen Inhalten der Hochschule übereinstimmen. Das garantiert, dass auch wirklich Theorie und Praxis eines Berufsbildes durch das duale Studium vereint werden.

Das heißt auch, dass ein Unternehmen immer nur geeignete duale Studiengänge anbieten kann. Welche Studienrichtungen in Frage kommen, kann in Absprache mit der Hochschule geklärt werden.

Beispiel: Eine duale Studentin im Fach Informatik kann die Praxisphasen nicht in einem handwerklichen Bereich absolvieren.

Aufgaben

Die Aufgaben müssen beim praxisintegrierenden Studium der Prüfungsordnung der Hochschule und beim ausbildungsintegrierenden Studium, der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes entsprechen. Die Ausbildungsordnung enthält die Bezeichnung des Berufs, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen.

Der Betrieb schafft die Voraussetzungen dafür, dass die in der Ausbildungsordnung oder Prüfungsordnung vorgesehenen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden.

Arbeitsplatz

Das Unternehmen muss den Studierenden für den Einsatz im Betrieb einen geeigneten Arbeitsplatz mit adäquater Ausstattung zur Verfügung stellen.

Freistellung

Das Unternehmen muss den Studierenden die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen ermöglichen, indem es sie für die Theoriephasen freistellt und den Arbeitseinsatz im Betrieb mit den zeitlichen Anforderungen des Studiums abstimmt.

Kontaktperson

Der Student oder die Studentin sollte eine feste Ansprechperson im Betrieb haben, die fachlich geeignet ist. Bei einem ausbildungsintegrierenden Studium fungiert diese:r Ansprechpartner:in als Ausbildungsleiter:in und muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Vergütung

Ein duales Studium ist für die Studierende sehr zeitintensiv und es ist kaum möglich, einen Nebenjob anzunehmen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es wichtig, dass das Unternehmen die Studierende angemessen vergütet. Eine gute Orientierung ist hier der BAföG-Höchstsatz. Dieser liegt bei 934 € (Stand: März 2024).

Keine zwingende, jedoch übliche Leistung ist die zusätzliche Übernahme der Studiengebühren, die sich in der Regel zwischen 300 und 500 Euro monatlich bewegen.

Manche Hochschulen haben hier auch eigens festgelegte Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Beispiel: Die Bestimmungen der DHBW, bezüglich der Vergütung für ein ausbildungsintegrierendes Studium:

Screenshot der Bestimmungen der DHBW, bzgl. der Vergütung von dualen Studenten.

Ausbildungsbetrieb Voraussetzungen: Wer darf ausbilden?

Um ausbilden zu dürfen, muss ein Betrieb nach § 27 (1) BBiG nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein und die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbilder:innen stehen. Bei einem Auszubildenden genügt ein:e fachlich und persönlich geeignete:r Ausbilder:in.

Schauen wir uns diese Kriterien mal im Einzelnen an:

Eignung nach Art

Die Eignung nach Art beschreibt, dass der Betrieb über Angestellte verfügen muss, die persönlich und fachlich als Ausbilder:innen geeignet sind.

  • Persönliche Eignung: Persönlich geeignet ist erst einmal jeder, der nicht straffällig geworden ist oder dem es nicht verboten ist, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen.
  • Fachliche Eignung: Fachlich geeignet ist ein:e Ausbilder:in, wenn er oder sie zum einen arbeitspädagogisch und zum anderen beruflich geeignet ist. Arbeitspädagogisch geeignet ist ein:e Ausbilder:in, wenn er oder sie über einen Ada-Schein verfügt – also die Ausbildung der Ausbilder:innen gemacht hat.

<div class="blog_primary-box"><p>Die Ausbildungseignerprüfung dauert, je nach zeitlichem Modell, zwischen drei bis zehn Wochen. Die Kosten belaufen sich auf 650 bis 800 Euro. Bei der <a href="https://www.ihk.de/themen/ausbildung" target="_blank">IHK</a> kannst du dich vertiefend über die Ausbildereignungsprüfung informieren.</p></div>

Beruflich geeignet sind Ausbilder:innen, die...

  • ...selbst eine Berufsausbildung im relevanten Ausbildungsberuf oder einen Hochschulabschluss in der entsprechenden Fachrichtung haben
  • und über ausreichend Berufserfahrung verfügen.

Eignung nach Einrichtung

Die Eignung nach Einrichtung beschreibt, dass die Ausbildungsstätte selbst in gewissem Maße für eine Ausbildung geeignet sein muss. Wenn der Betrieb fachgerecht ausgestattet ist, also alle Arbeitsgeräte- und mittel, die ein:e Auszubildende:r zur Bewältigung der Ausbildung braucht, vorhanden sind, ist der Betrieb „nach Einrichtung” geeignet.

<div class="blog_primary-box"><p>Zulässig sind auch Zusammenschlüsse aus mehreren Betrieben, die gemeinsam – jedoch nicht alleine – nach Art und Einrichtung für eine Ausbildung geeignet sind. Genaueres zu den einzelnen Punkten sind im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html" target="_blank">Berufsbildungsgesetz (BBiG)</a> nachzulesen.</p></div>

Step-by-Step: Duales Studium anbieten

Schritt 1: Bedarf analysieren

Beantworte dafür folgende Fragen:

  • Was ist meine Motivation einen dualen Studienplatz anzubieten?
  • Möchte ich auf einen perspektivisch zu besetzenden Arbeitsplatz hin qualifizieren? Wenn ja, welche Qualifikation(en) benötigt mein Unternehmen?
  • Genügt eine ausgebildete Fachkraft oder benötige ich akademische Fachkräfte?
  • Möchte ich ein ausbildungs- oder lediglich ein praxisintegrierendes Studium anbieten?
  • Welche Studienrichtung passt auf den zu besetzenden Arbeitsplatz?

Schritt 2: Kooperationspartner finden

Wo wird ein Studiengang angeboten, der zu dem Aufgabengebiet meines Unternehmens passt?

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Gut zu wissen:</strong> Du musst deine Suche nicht auf die Stadt beschränken, in der sich auch dein Betrieb befindet. Deine Suche kann bundesweit stattfinden. Es ist durchaus üblich, dass die Praxisphase in einer anderen Stadt stattfindet als die Theoriephase.</p></div>

Wenn du eine passende Hochschule gefunden hast, musst du Kontakt zu ihr aufnehmen und die Kooperation ins Rollen bringen. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist über ein Kontaktformular auf der Webseite der Hochschule.

Anschließend setzt sich ein:e Mitarbeiter:in mit dir in Verbindung, um die Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit einzuleiten. Die Prüfung verläuft je nach Institution unterschiedlich: Manchmal formal über einen Kriterienkatalog und manchmal mündlich im persönlichen Gespräch, in dem die Rahmenbedingungen geklärt werden.

Schritt 3: Gemeinsames Konzept erarbeiten

Wenn der richtige Kooperationspartner gefunden und die Kooperation eingeleitet ist, gilt es ein gemeinsames Studien- und Zeitmodell auszuarbeiten sowie die Inhalte, die Organisation und die Akkreditierung abzuklären.

Schritt 4: Vertrag schließen

Nachdem alle Fragen geklärt sind, wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Praxisphasen der dualen Studenten und die ersten grundsätzlichen Qualitätsstandards regelt.

Schritt 5: Passenden Studierende finden

Wenn dein Unternehmen offiziell ein Partner der Hochschule ist, kannst du den Bewerbungsprozess in Gang setzen, um den passenden Studierenden für dein Unternehmen zu finden.

Für den größtmöglichen Erfolg solltest du darauf achten, dass die Stellenausschreibung auf einer Plattform erfolgt, auf der primär Studierende unterwegs sind.

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